Wissenschaftliche Arbeiten

Wissenschaftliche Arbeiten

Liebe Studierende,

aufgrund des zentral organisierten Verteilverfahrens ist eine Anmeldung zur Abschlussarbeit über unseren Lehrstuhl ab dem Wintersemester 2024/25 nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit und über das Anmeldeverfahren auf der Seite zum zentralen Verteilverfahren für Abschlussarbeiten.

Nachdem Sie über das neue Verfahren einen Platz an unserem Lehrstuhl erhalten haben, werden wir Sie darüber informieren, in welchem Monat Sie mit Ihrer Abschlussarbeit beginnen können. Wie bisher werden wir auch zukünftig monatliche Themenvergaben organisieren, zu denen wir Sie per E-Mail einladen. Diese finden in der Regel an einem Montag zu Beginn des Monats statt. Sie haben dann die Möglichkeit, ein Thema für Ihre Abschlussarbeit aus einer Themenliste auszuwählen. Masterarbeiten müssen aufgrund der längeren Bearbeitungszeit bereits im ersten Monat eines Semesters angemeldet werden.

Wichtige Hinweise:

Ohne eine Zuteilung über das Verteilfahren an unseren Lehrstuhl und eine Einladung für einen spezifischen Monat ist die Anfertigung einer Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl nicht möglich.

Lassen Sie Ihre Einladung verstreichen, verfällt Ihr Anspruch auf die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit in dem entsprechenden Semester. Wunschtermine können wir nicht berücksichtigten.

Voraussetzungen für die Bearbeitung einer Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl sind eine Affinität zu unseren Themenschwerpunkten sowie solide Kenntnisse aus unseren Vorlesungen/Seminaren.

Die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt ausschließlich im Bereich Prüfungswesen, nicht an unserem Lehrstuhl.

Bitte speichern Sie Ihre den Printexemplaren beigefügten digitalen Versionen (Word und PDF) unter „Nachname, Vorname“ – ohne weitere Angaben.

Allgemeine Informationen bzgl. Abschlussarbeiten (von Voraussetzungen bis Abschlusszeugnis) finden Sie auf den Seiten des Prüfungswesens (unter dem Punkt „Online-Anmeldeverfahren für Abschlussarbeiten“ und „Link zur Information zum Online-Anmeldeverfahren“.

Bachelorarbeiten:

Masterabeiten:

Seminararbeiten:

Hinweise zu inhaltlichen und formalen Anforderungen: 

Kolloquien:

Seit dem 28. Oktober ist das Absolvieren eines Kolloquiums verpflichtend. Dies gilt für alle Abschlussarbeiten, die ab November 2024 angemeldet werden. Die Kolloquien finden zentral an einem oder an zwei Terminen zum Ende des Semesters statt. Für das Wintersemester 2024/25 sind die Termine auf den 24. und 25. März 2025 festgelegt. Der genaue Zeitrahmen wird Ihnen nach Eingang aller Abschlussarbeiten eines Semesters per E-Mail mitgeteilt. Das Kolloquium umfasst 30 Minuten pro Person und wird in Präsenz am Lehrstuhl stattfinden. Das Kolloquium besteht aus einer mündlichen Prüfung zu den Inhalten Ihrer Arbeit sowie Ihrem wissenschaftlichen Vorgehen.

Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht am Kolloquium teilnehmen können, wird ein Ausweichtermin im darauffolgenden Semester angeboten, dessen genaue Daten rechtzeitig bekannt gegeben werden. Wie bei anderen Prüfungsleistungen auch, muss in diesem Fall ein Attest fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Sollte das Kolloquium nicht bestanden werden, gilt die gesamte Abschlussarbeit als nicht bestanden, unabhängig von Ihrer schriftlichen Leistung. In diesem Fall muss die Abschlussarbeit wiederholt werden, wobei eine erneute Anmeldung über das zentrale Verteilverfahren erforderlich ist. Ist bereits der schriftliche Teil Ihrer Arbeit ungenügend, d.h., nicht bestanden, entfällt das Kolloquium. In diesem Fall würden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.