Promotionsausschuss der Mercator School of Management, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Aktuelles
Termin für die nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
Dienstag, 28. Januar 2025
Es werden sowohl Anträge auf Zulassung zur Promotionsprüfung als auch Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren (Eintragung in die Promovendenliste) angenommen. Die beizufügenden Anlagen ergeben sich aus der Promotionsordnung der MSM (siehe auch unten unter Punkt "Promotionsprüfung" und „Promotionsverfahren“).
Die Abgabe der vollständigen Unterlagen kann bis Dienstag, 21. Januar in LB 345 erfolgen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an Frau Birte Cremmer (rwpc(at)uni-due.de).
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WICHTIGER HINWEIS:
Gemäß der Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen ist während der Promotionszeit eine Einschreibung im Promotionsstudiengang verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Einschreibungswesens. _________________________________________________________________________________________________________________________
Promotionsausschuss
Mitglieder des Promotionsausschusses
Gruppe der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Annette Köhler (Vorsitzende)
Prof. Dr. Alf Kimms
Prof. Dr. Eugen Kovac
Prof. Dr. Marie Paul
Prof. Dr. Tobias Seidel
Prof. Dr. Jens Wrona
Prof. Dr. Joachim Prinz (stellv. Mitglied)
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dr. Stefan de Dios Panal
Dr. Katharina Köhler-Braun
Jonathan Lodde (beratendes, studentisches Mitglied)
Anschrift
Universität Duisburg-Essen
Mercator School of Management
Promotionsausschuss
Lotharstr. 65
47057 Duisburg
Sekretariat
Birte Cremmer
Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling
Raum: LB 345
Telefon: +49 (0) 203 / 379 2644
Fax: +49 (0) 203 / 379 1792
E-Mail: rwpc(at)uni-due.de
Weitere Ansprechpartnerin
Dr. Katharina Köhler-Braun (katharina.koehler-braun(at)uni-due.de)
Promotionsverfahren
Für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind gem. § 6 PromO 2012 folgende Unterlagen einzureichen (siehe Promotionsordnung der MSM):
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren (in Form eines Anschreibens gerichtet an die Vorsitzende des Promotionsausschusses, vom Antragstellenden zu unterschreiben).
- Lebenslauf, der im Besonderen den Bildungsgang berücksichtigt (unterschrieben).
- Nachweise über das Vorliegen der gemäß §4 erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Masterzeugnis und Urkunde) sowie zusätzlich
- Bachelorzeugnis.
- Reifezeugnis oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z.B. Abiturzeugnis).
- Exposé über die vorläufige Thematik der beabsichtigten Dissertation (keine festen Vorgaben zu Form bzw. Seitenanzahl).
- Erklärung, ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits erfolglos einen Promotionsversuch unternommen hat (kann gerne mit im Antrag/Anschreiben aufgeführt werden).
- Betreuungsvereinbarung (zweifache Ausfertigung; unterschrieben vom Betreuer, Doktorandin/Doktoranden und Dekan – die Unterschriften sind von den Promovendinnen/Promovenden einzuholen).
Die Kopien aller Zeugnisse müssen entweder beglaubigt sein oder können bei Abgabe der vollständigen Unterlagen zusammen mit den Originalen am Lehrstuhl vorgelegt werden, sodass die Übereinstimmung geprüft und bestätigt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen zum Promotionsverfahren bearbeitet werden.
Die Entscheidung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren wird der Bewerberin/ dem Bewerber schriftlich zugesandt.
Für die Einschreibung in den Promotionsstudiengang ist diese schriftliche Bestätigung des Promotionsausschusses über die Zulassung zum Promotionsverfahren / Aufnahme in die Promovendenliste erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.
Promotionsprüfung
Zur Promotionsprüfung sind gem. § 7 PromO 2012 folgende Unterlagen einzureichen (siehe Promotionsordnung der MSM):
- Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (in Form eines Anschreibens gerichtet an die Vorsitzende des Promotionsausschusses, vom Antragstellenden zu unterschreiben). Bitte geben Sie ebenfalls an, ob es sich um eine Monografie oder eine kumulative Dissertation handelt.
- Vier Ausfertigungen der Dissertation in maschinengeschriebener und gedruckter Form mit einzuheftender Erklärung gemäß § 10 Abs. 6 sowie eine Ausfertigung der Dissertation in elektronischer Form (Musterdeckblatt A). Bitte verwenden Sie den exakten Wortlaut der Erklärung gemäß § 10 Abs. 6. Bitte verwenden Sie das Musterdeckblatt A ohne Änderungen oder Zusätze.
- Ein Vorschlag für die Erstgutachterin oder den Erstgutachter und die Zweitgutachterin oder den Zweitgutachter sowie die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission (§ 9) (Dieser Vorschlag kann gerne im Antrag mit angegeben werden).
- Gegebenenfalls eine Erklärung darüber, dass der Zulassung anderer Doktorandinnen und Doktoranden bei der Disputation widersprochen wird (§ 13 Abs. 3) (Diese Erklärung kann gerne im Antrag mit angegeben werden).
- Im Falle einer Gruppenarbeit (betrifft nicht kumulative Dissertationen) ein von der Doktorandin oder dem Doktoranden verfasster Bericht über den Ablauf der Zusammenarbeit, die individuellen Beiträge der einzelnen Gruppenmitglieder und die Vorhaben der weiteren Gruppenmitglieder hinsichtlich der Verwendung der jeweiligen Beiträge sowie eine Einverständniserklärung aller Gruppenmitglieder zur Verwendung der Arbeit im Promotionsverfahren. Im Falle der Gruppenarbeit eine Erklärung der Doktorandin oder des Doktoranden, dass nur die genannten Personen an der Gruppenarbeit mitgewirkt haben.
- Eine kumulative Dissertation sollte ein Inhaltsverzeichnis enthalten, das auf die einzelnen Beiträge verweist. In den Beiträgen müssen sämtliche Verfasser explizit genannt werden. Im ersten Kapitel sollte zumindest der Aufbau der Dissertation erläutert werden.
- Weitere Erklärungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 5-10 (Bitte fügen Sie diese Erklärungen dem Antrag separat bei. Gerne können Sie diese Vorlage verwenden).
Veröffentlichung / Urkunde
Informationen für Promovendinnen und Promovenden:
Für die Veröffentlichung der Dissertation beachten Sie bitte §16 der Promotionsordnung.
Sofern die Prüfungskommission nach der Disputation gegenüber dem Promotionsausschuss die Zustimmung zur Veröffentlichung der Dissertation gibt, erteilt dieser die Druckerlaubnis. Die Druckerlaubnis wird Ihnen schriftlich zugesandt. Bitte legen Sie dieses Schreiben bei Abgabe Ihrer Pflichtexemplare* in der Universitätsbibliothek vor.
*ergänzender Hinweis zu den Pflichtexemplaren: PromO §16 3b bezieht sich nicht auf kumulative Dissertationen. In diesem Fall sind vier Exemplare einzureichen.
Hinweise für die Veröffentlichung finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek. Bitte beachten Sie insbesondere den Hinweis, dass sich die Universitätsbibliothek ausschließlich an der Promotionsordnung orientiert und nur formale Aspekte, wie z.B. die Formulierung des Hochschulschriftenvermerks und die Art des Einbands, beurteilen, aber keine inhaltlichen Entscheidungen treffen kann.
Das Musterdeckblatt Muster B (Anlage 2) nach § 16 Abs. 5 finden Sie hier.
Ihre Urkunde erhalten Sie im Dekanat der MSM. Bitte wenden Sie sich hierfür mit der Empfangsbestätigung der Universitätsbibliothek, die Sie bei Abgabe Ihrer Pflichtexemplare erhalten, direkt an Frau Severine Nowak (LB 033, dekanat(at)msm.uni-due.de, Tel. 0203 379 2521).
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