Informationen zu Kolloquien

Allgemeines:

Gemäß den Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudierende ist das Absolvieren eines Kolloquiums im Rahmen der Abschlussarbeit verpflichtend. In diesem soll innerhalb einer i.d.R. 30-minütigen mündlichen Prüfungsleistung in Präsenz an unserem Lehrstuhl eine tief gehende Auseinandersetzung mit Ihrem Thema sowie die Selbständigkeit Ihrer Bearbeitung erprobt werden. Etwaige Hilfsmittel wie ein Ausdruck Ihrer schriftlichen Arbeit sind während des Gespräches aus diesem Grund nicht zulässig. Ferner brauchen Sie keine Präsentation zu erstellen. Den genauen Zeitraum Ihres Kolloquiums entnehmen Sie bitte ab einer Woche vor Ihrem Termin dem dann hier hinterlegten Zeitplan auf unserer Homepage. Beachten Sie hierfür bitte ebenso unseren Newsbereich.

Benotung:

Das Kolloqium stellt die zweite Prüfungsleistung im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit dar. Die jeweilige Gewichtung beider Prüfungsleistungen in Form von Credit Points entnehmen Sie bitte Ihrer aktuellen Prüfungsordnung. Beide Leistungen werden autark voneinander bewertet und benotet. Hierdurch ergeben sich rechnerisch Zehntelnoten in der Endnotenbewertung, die vom klassischen System in Form von 0,3er Schritten abweichen (d.h. 1,0; 1,3; 1,7 usw.). Um der jeweiligen Gewichtungen beider Prüfungsleistungen gerecht zu werden, geben wir die Zehntelnoten an Sie weiter.

Beispiel: (Gewichtung 1 zu 4)

schriftliche Leistungmündliche Leistungrechnerische Gesamtnoteverbuchte Gesamtnote
2,71,32,352,3

Die Verbuchung der Endnote erfolgt zeitnah nach Ihrem Kolloqium. Leider kann eine direkte Verbuchung der Endonote aus oragnisatorischen Gründen nicht immer unmittelbar nach Ihrem Kolloquiumstermin erfolgen. Bitte haben Sie deshalb noch etwas Geduld, bis die Endnote bei Ihnen verbucht worden ist. 

Sollte das Kolloquium nicht bestanden werden, gilt die gesamte Abschlussarbeit als nicht bestanden, unabhängig von Ihrer schriftlichen Leistung. In diesem Fall muss die Abschlussarbeit wiederholt werden, wobei eine erneute Anmeldung über das zentrale Verteilverfahren erforderlich ist. Ist bereits der schriftliche Teil Ihrer Arbeit ungenügend, d.h., nicht bestanden, entfällt das Kolloquium. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Erkrankung:

Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht am Kolloquium teilnehmen können, wird Ihnen ein Ausweichtermin im darauffolgenden Semester angeboten. Wie bei anderen Prüfungsleistungen auch, muss in diesem Fall ein Attest fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden. Dieser Ausweichtermin gilt auch für alle Studierende, die eine Verlängerung der Bearbeitungszeit geltend machen, da diese Arbeiten im Rahmen der Kolloquientermine innerhalb des Semesterturnus leider nicht berücksichtigt werden können.

Kolloquiumstermine und Zeitplan

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Login-Button, um Zugriff auf die Kolloquiumstermine und den Zeitplan (ab einer Woche vor den Kolloquiumsterminen).